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Finanzielle Hilfe

Auf dieser Seite finden Sie Unterstützungsangebote im Bereich der finanziellen Hilfe.

Soforthilfe zur Unwetterkatastrophe für Bürgerinnen und Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen

Mit den vom Land NRW bereitgestellten Soforthilfen werden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. So wird eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen. Hierzu leistet die Soforthilfe einen ersten wichtigen Beitrag. Diese Billigkeitsleistungen können natürliche Personen erhalten, die ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Regionen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf oder Köln haben und durch das Unwetter Schäden erlitten haben. Die Auszahlung wird rasch und unbürokratisch über die Städte und Gemeinden erfolgen - gegebenenfalls unter Hilfestellung der Kreisverwaltungen. Ein Anspruch auf Gewährung einer Billigkeitsleistung besteht nicht. 

„NRW hilft!"

Die großen Hilfsorganisationen und die Landesregierung haben die Aktion „NRW hilft“ ins Leben gerufen – ein gemeinsames Spendenbündnis zu Gunsten der Betroffenen der Unwetterkatastrophe.  Hier finden Sie eine Liste, wie Sie an die Unterstützung gelangen. 

Der DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V. stellt eine Antragshilfe (in verschiedenen Sprachen, bitte auf das entsprechende Bild klicken) zur Verfügung, die einen schnellen Überblick zur sofortigen Antragstellung verschafft:

Barrierefreier Videoclip: Wie wird der Antrag auf Soforthilfe ausgefüllt?

Allgemeine Informationen

Regional Westfalen-Lippe

Überregional

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