Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (kurz BHKG) soll modernisiert werden. Bereits mit der Pressemitteilung vom 30. Juni 2026 hat das Deutsche Rote Kreuz in Nordrhein-Westfalen, das aus den DRK-Landesverbänden Nordrhein und Westfalen-Lippe besteht, deutlich gemacht, dass im Gesetz noch Anpassungen notwendig sind.
Heute, am 9. Juli, nahmen Dr. Hasan Sürgit (Vorstand des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe e.V.), Wilfried Rheinfelder (Landesbeauftragter für den Katastrophenschutz des DRK-Landesverbandes Nordrhein e.V.) und Dr. Sascha Rolf Lüder (Leiter des Verbindungsbüros des Deutschen Roten Kreuzes bei Landtag und Landesregierung von Nordrhein-Westfalen) im Rahmen der Sachverständigenanhöhrung an der 79. Ausschusssitzung des Innenausschusses teil.
Aus Sicht des DRK in NRW blieb der Gesetzesentwurf bisher an einigen wesentlichen Stellen hinter den Erwartungen des DRK in NRW zurück.
