· Pressemitteilung

DRK in NRW nimmt Stellung zum Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes

© Symbolfoto: Willing-Holtz / DRK

„Ehrenamtlich erbrachte Leistungen für den Katastrophenschutz werden nicht angemessen berücksichtigt“

DRK-Landesverbände sprechen sich für Änderungen im Gesetzesentwurf aus
 

Düsseldorf / Münster, den 30.06.2026

Der Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes der Landesregierung nimmt aus Sicht der beiden DRK-Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe einige notwendige Anpassungen vor. Gleichzeitig bleibe der Entwurf an einigen wesentlichen Stellen hinter den Erwartungen des DRK in NRW zurück. Die überwiegend ehrenamtlich erbrachten Hilfeleistungen der anerkannten Hilfsorganisationen für den Katastrophenschutz fänden weder angemessenen Raum noch ausreichende Wertschätzung.

So fordern die beiden DRK-Landesverbände in ihrer gemeinsamen Stellungnahme eine staatliche Finanzierung der staatlichen Aufgaben Zivil- und Katastrophenschutz. Der Zivil- und Katastrophenschutz wird in großen Teilen von Ehrenamtlichen getragen; im aktuellen Gesetzesentwurf werden jedoch zum Beispiel nicht die Kosten für ein modernes Freiwilligenmanagement im Sinne von Bindung und Gewinnung ehrenamtlicher Einsatzkräfte übernommen. Aus Sicht des DRK in NRW könne das Land den anerkannten Hilfsorganisationen nach Maßgabe des Haushaltplanes Zuwendungen für die Aufstellung einsatzbereiter Einheiten, das Unterhalten ständig einsatzbereiter Einheiten, deren Verwaltung und Aus- und Fortbildung gewähren, soweit diese Maßnahmen im Interesse des Landes liegen.

Des Weiteren sollte die enge Verzahnung von Katastrophenschutz und Rettungsdienst gesetzlich festgelegt werden. Begründung: Im Katastrophenfall muss schnelle und professionelle Hilfe geleistet werden. Dazu wird geschultes Personal benötigt, das regelmäßig im Rettungsdienst im Einsatz ist.

Die Auflage, dass die Teilnahme an Einsatz-, Übungs,- Aus- und Fortbildungsveranstaltungen der Kreise und kreisfreien Städte für Mitglieder anerkannter Hilfsorganisationen Vorrang vor anderen Aufgaben in ihren Hilfsorganisationen haben sollen, stelle eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung gegenüber den übrigen ehrenamtlichen Einsatzkräften dar. Aus Sicht des DRK in NRW muss die vorgesehene Regelung auch die von den anerkannten Hilfsorganisationen selbst durchgeführten Übungen, Aus- und Fortbildungen umfassen, soweit diese für den Einsatz im Katastrophenschutz erforderlich sind. 

Außerdem soll die Regelung zur Kostenübernahme für die Ausbildung von Führungskräften und den Erwerb rettungsdienstlicher Qualifikationen nicht nur für die ehrenamtlichen Angehörigen öffentlicher Feuerwehren, sondern auch für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der anerkannten Hilfsorganisationen gelten. Schließlich würden im Ernstfall alle Ehrenamtlichen gleichermaßen helfen.

„Damit wir auch künftig angemessen helfen können, fordern wir, dass der aktuelle Gesetzesentwurf entsprechend angepasst wird“, so das Fazit der Vorstände Hartmut Krabs-Höhler (DRK-Landesverband Nordrhein) und Dr. Hasan Sürgit (DRK-Landesverband Westfalen-Lippe).

Symbolfoto Willing-Holtz / DRK