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Weiterbildung für Geringqualifizierte verbessern

Eine Weiterbildung im Beruf dient der Bekämpfung des Fachkräftemangels und der Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Deswegen sollten Fördermaßnahmen zur beruflichen Weiterbildung von Geringqualifizierten ausgeweitet und verbessert werden, fordert die Freie Wohlfahrtspflege NRW in ihrem neuen Arbeitslosenreport. „Die Angebote müssen sich viel stärker an individuellen Bedarfen orientieren und mehr begleitende soziale Unterstützung bieten“, sagt Dr. Frank J. Hensel, Vorsitzender der LAG Freie Wohlfahrtspflege NRW. Fast die Hälfte (44,8 Prozent) der Beschäftigten, denen die Arbeitsagentur 2019 eine berufliche Weiterbildung mitfinanzierte, hatte keine abgeschlossene Berufsausbildung. Vor allem ältere Arbeitnehmer*innen und Alleinerziehende werden noch zu wenig gefördert. „Wir brauchen einen Innovationsschub bei der Entwicklung gezielter Weiterbildungsangebote, um lernungewohnte und geringqualifizierte Personen besser zu erreichen“, fordert Hensel. Gefördert werden müssten beispielsweise auch die Übernahme von Fahrtkosten und eine gute Kinderbetreuung. „Die gesetzlichen Rahmenbedingungen lassen das zu. Die Arbeitsagenturen sollten aber ihren Ermessensspielraum viel stärker ausschöpfen. Es fehlen zudem noch passgenaue Angebote, die die Menschen ermutigen, ihre Chancen der Weiterbildungsförderung auch tatsächlich zu nutzen“, sagt Hensel. Eine niedrigschwellige unterstützende Lernbegleitung, kleinere Lerneinheiten mit ausreichend Zeit und die Anerkennung von Zwischenzielen könnten Bausteine sein, um die aktuelle Krise am Arbeitsmarkt als Chance zur Weiterbildung zu begreifen.

Run auf Engpassberufe wie Altenpflege

Die meisten beruflichen Weiterbildungen wurden 2019 in NRW in der Altenpflege gefördert (30,5 Prozent von insgesamt 5012 Fördermaßnahmen). „Der Beruf ist wichtig und der Bedarf riesig, deswegen freuen uns diese Zahlen besonders“, sagt Hensel. Altenpflege gehöre wie beispielsweise auch Fahrzeugführung im Straßenverkehr zu sogenannten Engpassberufen, für die Weiterbildung zu Fachkräften von der Bundeagentur besonders gefördert wird. Die Wohlfahrtsverbände sähen sich in einer Mitverantwortung, Weiterbildungsangebote für die neuen generalistischen Berufsbilder der Pflegefachassistenz sowie der Pflegefachfrau und des Pflegefachmannes zu konzipieren. 

Den Betrieben entgegenkommen

In den Fällen, in denen Beschäftigte wegen einer Weiterbildung ihrer normalen Arbeit nicht voll nachkommen können, brauchen Betriebe Zuschüsse, damit sie die Löhne weiterzahlen können. „Gerade Beschäftigte mit niedrigen Löhnen können während einer beruflichen Weiterbildung nicht auf Einkommen verzichten, da sie meist keinerlei Rücklagen haben“, sagt Hensel. Deshalb hätten bisher zu oft ausgerechnet die darauf verzichtet, die eine fundierte Weiterbildung besonders benötigten. „Wir begrüßen die Möglichkeit des Entgeltzuschusses für die Betriebe ausdrücklich und wünschen uns, dass davon angemessen Gebrauch gemacht wird“, bekräftigt Hensel. Man müsse zudem den Betrieben helfen, vorübergehenden Ersatz zu finden für die Beschäftigten, die für eine Weiterbildung freigestellt werden. Die Freie Wohlfahrtspflege regt an, Konzepte in Kooperation mit Beschäftigungsträgern zu entwickeln, um solche Stellen zum Beispiel mit Langzeitarbeitslosen zu besetzen, die im Rahmen des Teilhabechancengesetzes gefördert werden. 
Hintergrund: Die Wohlfahrtsverbände in NRW veröffentlichen mehrmals jährlich den „Arbeitslosenreport NRW“. Basis sind Daten der offiziellen Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Hinzu kommen Kennzahlen zu Unterbeschäftigung, Langzeitarbeitslosigkeit und zur Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften, um längerfristige Entwicklungen sichtbar zu machen. Der Arbeitslosenreport NRW sowie übersichtliche Datenblätter mit regionalen Zahlen können im Internet unter www.arbeitslosenreport-nrw.de heruntergeladen werden. Der Arbeitslosenreport NRW ist ein Kooperationsprojekt der Freien Wohlfahrtspflege NRW mit dem Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. 
In der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW haben sich 16 Spitzenverbände in sechs Verbandsgruppen zusammengeschlossen. Mit ihren Einrichtungen und Diensten bieten sie eine flächendeckende Infrastruktur der Unterstützung für alle, vor allem aber für benachteiligte und hilfebedürftige Menschen an. Ziel der Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege NRW ist die Weiterentwicklung der sozialen Arbeit in Nordrhein-Westfalen und die Sicherung bestehender Angebote. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW weist auf soziale Missstände hin, initiiert neue soziale Dienste und wirkt an der Sozialgesetzgebung mit. Weitere Informationen auf der Seite der Freien Wohlfahrtspflege NRW (Externer Link)