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Impfen

Das Deutsche Rote Kreuz ist bundesweit bei Planung, Aufbau und Betrieb zahlreicher Impfzentren beteiligt – so auch die DRK-Kreisverbände in Westfalen-Lippe. Wir helfen beispielsweise beim Aufbau, unterstützen bei der Infrastruktur und mit Material (z. B. Fahrzeuge), sowie bei der Rekrutierung von Personal und stehen beratend bei der Organisation der Impfzentren zur Verfügung. Dabei ist wichtig zu wissen, dass das DRK die Bundesländer und den öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Umsetzung der Impfkampagne unterstützt. Zuständig sind jeweils das Land und speziell die Gesundheitsbehörden (Gesundheitsministerium, Kreisverwaltung, Kommune, Landrat etc.) Die Registrierung und Terminvergabe organisieren die Länder ebenso wie die Umsetzung der Priorisierungen gemäß der Impfverordnung. Hier ist das DRK nicht beteiligt. Weitere Informationen zur Corona-Impfung finden Sie hier. Zusätzliche Informationen finden Sie auch auf der Seite des Robert-Koch-Instituts.  Wenn Sie sich über den aktuellen Stand der Impfungen informieren möchten, empfehlen wir Ihnen das Impfdashboard des Bundesgesundheitsministeriums : https://impfdashboard.de/Hinweis: Diese Links führen auf Seiten anderer Anbieter und Sie verlassen unsere Webseite.
  • FAQ Impfzentren - Stand: 19.01.2021

    Welche Rolle hat das DRK in der Impfkampagne?
    Das Deutsche Rote Kreuz ist bundesweit bei Planung, Aufbau und Betrieb zahlreicher Impfzentren beteiligt – Mitte Januar 2021 machten die Helferinnen und Helfer des DRK an 270 der geplanten rund 400 Impfzentren mit. Die Durchführung der Aktivitäten geschieht auf Landes- bzw. Kreisverbandsebene mit Beteiligung des Verbands der Schwesternschaften. In welchem Rahmen und mit welchen Verantwortlichkeiten das DRK involviert ist, ist von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden. Das DRK hilft beispielsweise beim Aufbau, unterstützt bei der Infrastruktur und mit Material (z. B. Fahrzeuge) sowie bei der Rekrutierung von Personal und steht beratend bei der Organisation der Impfzentren zur Verfügung. Gleichzeitig ist das DRK aber auch in einigen Bundesländern seitens der Verwaltung mit der gesamten operativen Durchführung der Impfungen in Impfzentren und mobilen Teams beauftragt worden. Aktuell sind mehr als 3.000 DRK-Kräfte in Bezug auf die Impfzentren involviert, ein großer Teil davon ehrenamtlich. Auf lange Sicht wird aber eine hauptamtliche Struktur aufgebaut werden müssen, um die Ehrenamtlichen zu entlasten, die im Übrigen nach wie vor in den Testzentren aktiv sind. 

    Wichtig: Das DRK unterstützt die Bundesländer und den öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Umsetzung der Impfkampagne. Zuständig sind jeweils das Land und speziell die Gesundheitsbehörden (Gesundheitsministerium, Kreisverwaltung, Kommune, Landrat etc.)  Die Registrierung und Terminvergabe organisieren die Länder ebenso wie die Umsetzung der Priorisierungen gemäß der Impfverordnung. Hier ist das DRK nicht beteiligt.
    Wie viele Menschen können in den Zentren geimpft werden?
    Das hängt von der Größe und der Anzahl des Personals und der Impfdosen ab. Ein Beispiel aus Baden-Württemberg: In den Ulmer Messehallen können bis zu 120 Menschen pro Stunde geimpft werden, 1 500 Menschen pro Tag. Pro Impfung rechnen wir etwa mit 15 Minuten (ärztliche Untersuchung, Information, Klärung möglicher Fragen, Impfung) plus 15 Minuten Beobachtungszeit, um allergische Reaktionen auszuschließen. In Bayern soll es mindestens 92 Testzentren geben, in denen täglich insgesamt mehr als 30 000 Menschen geimpft werden können.
    Als erstes werden die vulnerablen Gruppen geimpft (Priorisierung) - ist das sinnvoll?
    In der ersten Zulassungsphase stehen nur der Impfstoff der Firmen BioNTech und Moderna zur Verfügung, die Anzahl der Impfdosen ist begrenzt. Laut Bundesministerium für Gesundheit werden bis Ende Februar 2021 insgesamt 6,4 Mio Dosen von BioNTech und Moderna zur Verfügung stehen, insgesamt sollen im ersten Quartal rund zwölf Millionen Impfdosen beider Hersteller in Deutschland zur Verfügung. Daher ist eine Priorisierung dringend erforderlich, die durch die Impfverordnung, den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), des Ethikrates und der Leopoldina folgend, rechtssicher umgesetzt wird. Vulnerable Menschen (vor allem ältere und/oder kranke Menschen) müssen dringend zuerst geimpft werden, um zu verhindern, dass wir noch mehr Tote zu beklagen haben. Allerdings leben viele dieser Menschen in Alten- oder Pflegeheimen und werden daher nicht in die Impfzentren kommen (können), um sich impfen zu lassen. Daher ist es wichtig, dass auch die mobilen Teams einsatzfähig sind. Das sind Impfteams, bestehend aus Ärztinnen und Ärzten und Assistentinnen und Assistenten, die gezielt Pflegeeinrichtungen anfahren, um dort die Impfungen zu verabreichen. Die mobilen Teams sind an die Impfzentren gekoppelt, auch hier ist das DRK involviert (z.B. durch Bereitstellung der Fahrzeuge und/oder Personal).  Mehr Informationen hier. (externer Link)
    Wie kann ich ein Impfzentrum in der Nähe finden?
    Für die Organisation und den Betrieb der Impfzentren sowie die Terminvergabe sind die Bundesländer zuständig. In den meisten Bundesländern werden Webseiten zur Terminvergabe sowie Telefonhotlines geschaltet, die Telefonnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 dient als Zugangsnummer für die Terminvergabe. Informationen zur Organisation der Impfungen in den verschiedenen Bundesländern finden sich auf den Webseiten der Länderregierungen.
    Wie erhalte ich einen Impftermin?
    Die Terminvergabe und Einladungsmanagement werden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Eine Übersicht gibt es hier. (externer Link) 
    Dürfen die Angehörigen Pflegebedürftiger auch geimpft werden?
    Das Bundesgesundheitsministerium hat auf Empfehlung der Ständigen Impfkommission eine Reihenfolge der zu impfenden Personen festgelegt. Zur zweiten Gruppe mit hoher Priorität zählt jeweils eine enge Kontaktperson von pflegebedürftigen Menschen über 70, mit Demenz, mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung oder jener Menschen, die aufgrund einer Organtransplantation besonders gefährdet sind. Die Prioritätenliste finden Sie hier. (externer Link)
    Muss ein Corona-Schnelltest vor der Impfung durchgeführt werden?
    Andreas Brockmann
    Nein. Vor der Impfung werden die zu impfenden Personen nur auf Symptomfreiheit untersucht (u. a. durch eine Temperaturkontrolle).
    Müssen alle Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen geimpft werden?
    Nein. Die Impfung ist vollkommen freiwillig.
    Gibt es eine Impfpflicht für Pflegekräfte?
    Nein. Die Impfung ist vollkommen freiwillig. 
    Warum ist das Impfen so wichtig?
    Die Corona-Fallzahlen und -Todesfälle sind besonders in Pflegeeinrichtungen sehr hoch. Durch die Pflege lässt sich enger Köperkontakt nicht immer verhindern, was die Gefahr einer Ansteckung – trotz Schutzkleidung – erhöht. Daher ist es wichtig, dass sowohl Bewohnerinnen und Bewohner als auch Pflegepersonal geimpft sind, um eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern.
    Was passiert mit Impfdosen, die übrig sind, z. B. weil zu impfende Personen nicht zum Termin erschienen sind? Werden DRK-Mitarbeiter bevorzugt?
    In den vom DRK betriebenen Impfzentren gilt, dass keine „Selbstpriorisierung“ von DRK-Mitarbeitern stattfindet, sondern in solchen Fällen muss - in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden - eine selbstkritische Prüfung der Zugehörigkeit zu den anderen Prioritätsgruppen der Impfverordnung erfolgen. Es ist dann ausschließlich die Entscheidung der Behörden, welche Personengruppen dann in der Priorisierung vorzuziehen sind (z. B. Rettungspersonal etc.).
    Sven Rogge / DRK
    Symbolfoto
  • Mobile Impfteams

    Wie arbeiten die Mobilen Impfteams?
    Die mobilen Impfteams sind in fast allen Bundesländern den jeweiligen Impfzentren angeschlossen. Sie werden von eigenen Teams oder von Hausärzten gebildet, um sogenannte „aufsuchende Impfungen“ in Senioren-, Pflege- oder Behinderteneinrichtungen durchzuführen. Die Impfleistung der einzelnen mobilen Impfteams pro Tag ist insbesondere abhängig von den Fahrzeiten und der Größe der Einrichtungen. Grundsätzlich ist die Impfung freiwillig. Die Einrichtung steht in direktem und vertrautem Kontakt zu den Bewohnerinnen und Bewohnern und wird in die notwendigen Vorbereitungen mit einbezogen.
    Wie sieht die Vorbereitung einer aufsuchenden Impfung aus?
    Die Vorbereitung und Durchführung der aufsuchenden Impfungen können von Bundesland zu Bundesland variieren. Meist ist die Einrichtung der zentrale Koordinator auch bezüglich der Terminanmeldung. Die Leitung der Senioren-, Pflege- oder Behinderteneinrichtungen (oder beauftragte Person) klärt mit den Bewohnerinnen und Bewohnern und deren Betreuern oder Bevollmächtigten, in Zusammenarbeit mit den behandelnden Hausärzten, die Impfbereitschaft ab. Hierzu werden die Aufklärungs-, Anamnese- sowie bei Zustimmung die Einwilligungsbögen der Bewohnerinnen und Bewohner (wo erforderlich unter Einbezug der rechtlichen Betreuer) vorbereitet und von der Einrichtungsleitung gebündelt. Sobald möglich, werden hierzu die erforderlichen Aufklärungsbögen und Informationsmaterialien seitens der Einrichtung bereitgestellt. Impfbereite Bewohner können ihren Aufklärungsbedarf idealerweise im Vorfeld mit dem Hausarzt oder am Impftermin mit dem impfenden Arzt klären.
    Welche Aufgabe haben die Mobilen Impfteams in den Einrichtungen?
    Das Mobile Impfteam besteht aus einer Teamleitung und Helferinnen und Helfern des DRK, die impfen (falls dies nicht der Arzt selbst durchführen will) und dokumentieren. Dazu kommen ein Mediziner und eine Apothekerin oder Apotheker oder eine entsprechend ausgebildete Fachkraft. Für die Durchführung der Impfung der Mobilen Impfteams kommen ausschließlich medizinische Fach-/Assistenzberufe in Betracht:
    • Notfallsanitäterinnen- und Notfallsanitäter
    • Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten
    • Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter
    • Pflegekräfte
    • Medizinische Fachangestellte
    • Medizinstudenten höheren Semesters
    Wie läuft die aufsuchende Impfung ab?
    Gemeinsam mit dem Arzt/Ärztin und Helfer*innen sucht das Mobile Impfteam die Bewohnerinnen und Bewohner, die nicht mobil sind, in ihren Zimmern auf. Mobile Bewohnerinnen und Bewohner können aber auch - je nach Absprache in der Einrichtung in einem zentralen, für die Impfung vorgesehenen Raum in Begleitung des Pflegepersonals gebracht werden, um dort ihre Impfung zu erhalten. Alle Dokumente werden auf Vollständigkeit geprüft, Abweichungen dokumentiert. Dann erfolgt die Impfung. Nach dieser erfolgt in engen Zeitabständen eine Kontrolle durch das Personal, ob eventuell beim Impfling Nebenwirkungen auftreten, die dann auf einem Laufzettel dokumentiert werden. Für später auftretende Nebenwirkungen stehen der Einrichtung personalisierte Nebenwirkungskarten zur Verfügung. Die Impfung der Mitarbeitenden einer Einrichtung erfolgt meist in einer so genannten „Impfstraße“, die in der Einrichtung in einem größeren Raum aufgebaut wird. Dazu gehört ebenfalls die Prüfung der Unterlagen, des aktuellen Gesundheitszustandes, die Impfung und die Kontrolle bzgl. Nebenwirkungen.

    Medizinische Fragen

    Alle Informationen zum  Thema Corona-Schutzimpfung finden Sie hier. (externer Link)


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