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17. Münsteraner Rotkreuz-Gespräch: Der Beitrag der nordrhein-westfälischen Justiz bei der Verbreitung des humanitären Völkerrechts

v.li.: Dorothee Feller, Regierungspräsidentin von Münster, Dr. Fritz Baur, Präsident des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe, Peter Biesenbach, Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, und Dr. Moritz Philipp Koch, Landeskonventionsbeauftragter des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe; Foto: Julia Ikstadt

„Die Geltung des humanitären Völkerrechts hat Millionen Menschen weltweit das Leben gerettet.“

„Die Geltung des humanitären Völkerrechts hat Millionen Menschen weltweit das Leben gerettet. Für die Verbreitung des humanitären Völkerrechts danke ich Ihnen, dem Deutschen Roten Kreuz, daher sehr“, sagte Peter Biesenbach, Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen in seinem Vortrag im Freiherr-vom-Stein-Saal anlässlich des 17. Münsteraner Rotkreuz-Gespräches, zu dem der Präsident des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe, Dr. Fritz Baur, gemeinsam mit Regierungspräsidentin Dorothee Feller zahlreiche Gäste aus Politik, Verwaltung und Verbänden am Dienstag, 2. November 2021 im Freiherr-von-Vincke-Haus der Bezirksregierung Münster begrüßen konnte.

Dass die deutsche Justiz sich dem humanitären Völkerrecht widmet, obwohl es keinen bewaffneten Konflikt auf deutschen Boden gibt, liegt an der hohen Mobilität der Konfliktparteien und der Globalität der Konflikte. Opfer und Täter befinden sich häufig auch in Deutschland. Umso wichtiger ist es, die Bedeutung und die Anwendung des humanitären Völkerrechts zu kennen. Die nordrhein-westfälische Justiz trägt mit der Ahndung völkerrechtlicher Verstöße wesentlich zur Stärkung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts und seiner Verbreitung in der Welt bei.

„Jeder und jede Einzelne kann einen Beitrag zur Verbreitung des Humanitären Völkerrechts leisten“, sagte Dr. Moritz Philipp Koch, Landeskonventionsbeauftragter des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe in seinem Schlusswort. „Das Humanitäre Völkerrecht sorgt dafür, dass die Rechte vieler Menschen gewahrt werden.“

Zur Verbreitungsarbeit des DRK

Aufgrund seiner besonderen Stellung als nationale Hilfsgesellschaft wurden dem DRK gesetzlich festgeschriebene Aufgaben übertragen, die der Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat aus den Genfer Abkommen erwachsen. Dazu gehören unter anderem die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die Unterstützung der Bundesregierung hierbei.

Mit Veranstaltungen wie dem Münsteraner Rotkreuz-Gespräch zum humanitären Völkerrecht informiert der DRK-Landesverband Westfalen-Lippe über Aspekte des humanitären Völkerrechts und die Prinzipien der Grundsätze des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes.

Die Münsteraner Rotkreuz-Gespräche zum humanitären Völkerrecht dienen seit 2005 dem Austausch von Vertreterinnen und Vertretern aus Staat und Institutionen in Nordrhein-Westfalen zu Fragen des humanitären Völkerrechtes und der humanitären Ethik.

Foto Julia Ikstadt

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