Kinder unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutzauftrag, sowohl im familiären, als auch im institutionellen Rahmen. Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen und dem Offenen Ganztag tragen die Verantwortung, die ihnen anvertrauten Kinder vor Übergriffen zu schützen, ihre Grenzen zu stärken und Missbrauch keinen Raum zu geben.
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