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Unterkunftsdienst

Der Unterkunftsdienst ist ein Fachdienst im Betreuungsdienst und umfasst sämtliche Aufgaben im Zuge von Unterbringungsmaßnahmen für unverletzt Betroffene eines Schadensereignisses. Neben den Betroffenen eines Ereignisses kann der Unterkunftsdienst sich auch um die Unterbringung von Einsatzkräften z.B. in größeren und längerfristigen Lagen kümmern.

Durch den Unterkunftsdienst werden bei spontanen (Räumuung) oder auch geplanten Einsätzen (z.B. Evakuierungen / Veranstaltungen) Menschen kurz- mittel oder auch längerfristig untergebracht.
Die Unterbringung kann eine behelfsmäßige Unterbringung z.B. auf einem Betreuungsplatz oder in einer Notunterkunft für eine kurzzeitige Versorgung sein bei der der Aufenthalts- bzw. Wohnkomfort sehr eingeschränkt ist und es vor allem um die Sicherstellung der Grundbedürfnisse von Betroffenen eines Ereignisses geht.
Behelfsmäßige Unterkünfte können in bereits existierenden Gebäuden wie Schulen, Turnhallen oder Stadthallen oder auch in erst zu errichtenden Objekten wie z.B. Zelten eingerichtet werden. In solchen Einrichtungen erfolgen Unterbringungen in Form von Sammelunterkünften, in denen es darum geht schnell möglichst viele Menschen unterzubringen.

Unterbringungen können auch in Hotels, Pensionen oder Jugendherbergen erfolgen was den Vorteil hat, dass es hier bereits eine Infrastruktur zur Versorgung der Betroffenen (Schlafplätze, Verpflegungszubereitung, Rezeptionen, etc.) gibt und damit die Ressourcen des Unterkunftsdienstes in der Regel geschont werden.

Der Unterkunftsdienst kann auch bei der Inbetriebnahme längerfristiger Unterkünfte unterstützend tätig werden (Ersatzwohnungen für Familien z.B.) ist dann aber in der Regel bei der weiteren Versorgung / Betreuung der Unterkünfte nicht mehr zuständig.

Bei allen Unterkunftsformen erstreckt sich die Aufgabe des Unterkunftsdienstes über die Errichtung / Einrichtung, die Inbetriebnahme, des Betriebs über die Maßnahmen bei Beendigung des Betriebs bis hin zum Rückbau der Unterkünfte.

Der Unterkunftsdienst arbeitet bei der Erfüllung seiner Aufgaben sehr eng mit den Kräften der Sozialen Betreuung  und ggf. auch mit dem Sanitätsdienst und Technischen Dienst zusammen.