Foto: Brigitte Hiss / DRK

Soziale Betreuung

Die Soziale Betreuung ist ein Fachdienst im Betreuungsdienst und umfasst sämtliche Betreuungsaufgaben für Betroffene, die weder verletzt noch besonderer psychosozialen Betreuung bedürfen. Im Rahmen der sozialen Betreuung sind Einsatzkräfte bei Schadenslagen da und stehen den Betroffenen für ihre Belange im Einsatzgeschehen zur Verfügung. Dabei kann es sich um die Befriedigung materieller Bedürfnisse handeln (Ausgabe von Gegenständen des dringlichen täglichen Bedarfs), genauso wie um den Wunsch Beschäftigung zu haben oder sich mit jemanden unterhalten zu können. Die Soziale Betreuung arbeitet eng mit dem Unterkunftsdienst sowie dem Verpflegungsdienst zusammen um die Versorgung der Betroffenen umfassend sicherstellen zu können. In Einzelfällen kann die Einbindung von Fachkräften aus dem Bereich PSNV-B zur psychosozialen Unterstützung der Betroffenen angezeigt sein. Während gesunde, orientierte und sozial integrierte Menschen sich zumeist nach kurzen Unterstützungsnageboten im Weiteren selber versorgen können liegt der Schwerpunkt der Leistungen in der sozialen Betreuung in der Versorgung und Unterstützung "Besonders Hilfebedürftiger". Dazu zählen Menschen, die zum Zeitpunkt des Geschehens kurzfristig oder auch grundsätzlich auf Hilfe angewiesen sind. Das können Mitbürger sein, die vorrübergehend oder auch dauerhaft erkrankt oder pflegebedürftig sind, Behinderte, alte und / oder immobile Mitmenschen, Betroffene ohne deutsche Sprachkenntnisse, Kinder, Schwangere oder auch Menschen mit geringer Kaufkraft sein. Die Fachkräfte der sozialen Betreuung sind entsprechend geschult, um in der Gruppe der Betroffenen besonders Hilfebedürftige zu erkennen und bedarfs- und bedürfnisgerecht zu unterstützen. Sie kümmern sich um Betroffenen, die nach dem Maß der Not Hilfen brauchen und soweit möglich um Menschen, die Hilfe wünschen. Eine weitere Aufgabe der sozialen Betreuung ist die Unterstützung des Verpflegungsdienstes bei der Ausgabe von Mahlzeiten, von Pflegefachkräften bei der Versorgung von Patienten und des Unterkunftsdienstes bei dem Betrieb von Sammelunterkünften und Einrichtungen.